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Mit Kartoffelschnapspest wurde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts der gesundheitsschädigende Konsum von Kartoffelschnaps in der Schweiz und Tirol bezeichnet.
Wegen der Einführung der Handels- und Gewerbefreiheit im Jahre 1874 konnte nun jedermann so viel Alkohol ausschenken, wie er wollte.
Der minderwertige Kartoffelschnaps wurde in den Kleinbrennereien der schweizerischen Ackerbaukantonen hergestellt und von der Arbeiterklasse als Nahrungsersatz und Betäubungsmittel benutzt. Erblindung und Tod durch die Fuselöle waren an der Tagesordnung.
Da die Kantone nicht mehr Herr der Lage waren, wurde im Oktober 1885 die Bundesverfassung nach einem heftigen Abstimmungskampf angepasst, so dass 1887 das erste Alkoholgesetz in Kraft trat.
In Deutschland sprach man von der Branntweinpest.